Und hier ist die Antwort:
Besteuerung der Ehegatten
Die Kirchensteuer knüpft an die persönliche Kirchenmitgliedschaft des Ehegatten an (Grundsatz der Individualbsteuerung). Bei verheirateten Arbeitnehmern ist daher zu unterscheiden zwischen der konfessionsgleichen, der konfessionsverschiedenen und der glaubensverschiedenen Ehe.