Zur Vermeidung von Mißverständnissen bei der Anwendung des Kappungssatzes

Mit der Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42% finden die Kappungssätze von 3,5% bzw. 4% keine praktische Anwendung mehr. Die entsprechenden Beschlüsse sind aber nicht aufgehoben.

Mit der Einführung der sog. Reichensteuer und dem Spitzensteuersatz von 45% ab dem Jahr 2007 finden diese Kappungssätze wieder Anwendung.

Es gelten 2006 für die Bundesländer:
Baden-Württemberg: Ev. Landeskirche Württemberg 2,75%; Ev. Landeskirche Baden, kath. Bistümer 3,5%
Hessen: Ev. Landeskirchen 3,5%; Kath. Bistümer 4%
Nordrhein-Westfalen: Ev. Landeskirchen 3,5%; Kath. Bistümer 4%
Rheinland-Pfalz: Ev. Landeskirchen 3,5%; Kath. Bistümer 4%
Saarland: Ev. Landeskirchen 3,5%; Kath. Bistümer 4%

Jeweils auf Antrag

Kirchensteuerübersicht 2006
Vorläufige Kirchensteuerübersicht 2007 (Stand Okt. 2006)



Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe