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Kirchensteuerordnung des Bistums der Alt-Katholiken im Land Saarland
Kirchensteuerbeschluss 1998 Kirchensteuer-Beschluß für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 1998 Vom 18.12.1997 (ABl. Saar 1998 S. 195) zur Gliederung Der Kirchensteuerbeschluß für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 1997 gilt auch für 1998. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben 9 v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer. Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelunhgen erhoben:
Kirchensteuer-Beschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 2002 Vom 25.11.2001 (ABl. Saarland 2002 S. 159; BStBl. 2002 I S. 329) zur Gliederung Der Kirchensteuerbeschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 2001 gilt auch für 2002. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben neun v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer. Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelunhgen erhoben:
Staatliche Genehmigung Vom 17.12.2001 (ABl. Saarland 2002 S. 159) {Vom Abdruck wird abgesehen] Kirchensteuer-Beschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 2003 Vom 27.12.2002 (ABl. Saarland 2003 S. 375) zur Gliederung Der Kirchensteuerbeschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 2002 gilt auch für 2003. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben neun v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer. Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelunhgen erhoben: ![]() Staatliche Genehmigung Vom 17.12.2001 (ABl. Saarland 2002 S. 159) {Vom Abdruck wird abgesehen] |