Kirchensteuerordnung des Bistums der Alt-Katholiken im Land Saarland


Kirchensteuerbeschluss 1998
Kirchensteuerbeschluss 2002
Kirchensteuerbeschluss 2003

Kirchensteuer-Beschluß für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 1998

Vom 18.12.1997 (ABl. Saar 1998 S. 195)   zur Gliederung

Der Kirchensteuerbeschluß für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 1997 gilt auch für 1998. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben

9 v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer.

Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelunhgen erhoben:

ab

2.400,- DM

 

bis

3.600,- DM

6,- DM jährlich

bis

4.800,- DM

8,- DM jährlich

bis

6.000,- DM

10,- DM jährlich

bis

8.400,- DM

12,- DM jährlich

bis

12.000,- DM

15,- DM jährlich

bis

16.000,- DM

20,- DM jährlich

bis

20.000,- DM

30,- DM jährlich

über

20.000,- DM

40,- DM jährlich

Kirchensteuer-Beschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 2002

Vom 25.11.2001 (ABl. Saarland 2002 S. 159; BStBl. 2002 I S. 329)   zur Gliederung

Der Kirchensteuerbeschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 2001 gilt auch für 2002. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben

neun v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer.

Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelunhgen erhoben:

ab

2.400,- DM

 

bis

3.600,- DM

6,- DM jährlich

bis

4.800,- DM

8,- DM jährlich

bis

6.000,- DM

10,- DM jährlich

bis

8.400,- DM

12,- DM jährlich

bis

12.000,- DM

15,- DM jährlich

bis

16.000,- DM

20,- DM jährlich

bis

20.000,- DM

30,- DM jährlich

über

20.000,- DM

40,- DM jährlich


Staatliche Genehmigung
Vom 17.12.2001 (ABl. Saarland 2002 S. 159)
{Vom Abdruck wird abgesehen]

Kirchensteuer-Beschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 2003

Vom 27.12.2002 (ABl. Saarland 2003 S. 375)   zur Gliederung

Der Kirchensteuerbeschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 2002 gilt auch für 2003. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben

neun v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer.

Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelunhgen erhoben:



Staatliche Genehmigung
Vom 17.12.2001 (ABl. Saarland 2002 S. 159)
{Vom Abdruck wird abgesehen]