Und hier ist die Antwort:
Zwölftelung der Kirchensteuer
Im Rahmen der Veranlagung wird die Kirchensteuer bei unterjähriger Kirchenzugehörigkeit gezwölftelt. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist dabei die auf die Dauer der Kirchenzugehörigkeit entfallende Jahreseinkommensteuer. Abweichend davon endet die Steuerpflicht beim Tod des Steuerpflichtigen am Tage des Todes.
Beispiel:
Kirchensteuerpflicht besteht für 8 Monate. Bei einer Einkommensteuer in Höhe von 7.500 € beträgt die Kirchensteuer: 7.500 x 8/12 x 9% = 450 €.