Und hier ist die Antwort:

Wer entrichtet Kirchensteuern (Schuldner der Kirchensteuer)
Schuldner der Kirchensteuer ist das Kirchenmitglied mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt (§§ 8 f. AO) im Gebiet einer steuererhebenden Kirche.

Kirchensteuerpflichtig sind in der Bundesrepublik Deutschland nur natürliche, unbeschränkt steuerpflichtige, einer Kirche angehörende Personen. Ausländer sind kirchensteuerpflichtig, wenn sie in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz (§§ 8 f. AO) haben und sie einer steuererhebenden Kirche angehören, gleichgültig, ob in ihrem Heimatland Kirchensteuer erhoben wird oder nicht. Deutsche Auslandsbeamte sind - trotz unbeschränkter Steuerpflicht - nicht kirchensteuerpflichtig, sofern sie ihren einzigen Wohnsitz im Ausland haben.