Und hier ist die Antwort:

Ab dem Jahr 2009 ist die Besteuerung der im Privatvermögen erzielten Kapitalerträge hinsichtlich des Besteuerungsverfahrens und des - abgesenkten - Steuersatzes neu geregelt worden. Kapitalerträge unterliegen damit weiterhin der Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer) und damit auch der Kirchensteuer. Die Wirkung des Sonderausgabenabzugs wird bei der Berechnung der Steuer gleich mitberücksichtigt.

Die Kirchensteuer beträgt unverändert 8% bzw. 9% der Kapitalertragsteuer in Höhe von maximal 25%.

Ausführliche Informationen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer