Und hier ist die Antwort:
Kirchensteueranteil im kirchlichen Haushalt
Die Finanzierung kirchlicher Arbeit läßt sich hauptsächlich in drei Gruppen einteilen, den laufenden und vermögenswirksamen Einnahmen sowie dem Vermögen.
Zu den laufenden Einnahmen gehören insbesondere die Kirchensteuer, Erlöse und Kostenerstattungen, Staatsleistungen u. -erstattungen, Zins- und Vermögenserträge sowie sonstige Erträge
Die vermögenswirksamen Einnahmen gliedern sich in den Haushaltsüberschuß, Veräußerungserlöse, Kreditaufnahmen, Rücklagenentnahme und sonstige Einnahmen
Zum Vermögen und damit nur als potentielen Einnahme sind zu rechnen kirchliche Grundstücke, Betriebsmittelrücklagen, Projektrücklagen, freie Rücklagen und die Pensionskassen (Altersversorgung)
Am Beispiel des Haushaltes der Ev.-Luth. Landeskirche Hannover ist die Gewichtung der Einnahmen erkennbar. Rund 80% der Einnahmen erbringt das Kirchensteueraufkommen. Dies ist vergleichbar mit anderen Kirchen.
Einzelheiten hier (PDF 180 Kb)