Und hier ist die Antwort:

Höhe der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer mit folgendem Hebesatz erhoben:

in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 %.

Vier Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2012 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9% (Niedersachsen)

Monatslohn
brutto
Ledig

StKlasse I
Verheiratet

StKlasse III
Verheiratet
1 Kind
StKlasse III/1
Verheiratet
2 Kinder
StKlasse III/2
2.000 Euro
19,53 Euro
3,38 Euro
--
--
3.000 Euro
42,14 Euro
21,11 Euro
9,10 Euro
0,04 Euro
3.500 Euro
54,38 Euro
30,91 Euro
17,93 Euro
6,43 Euro
4.000 Euro
68,95 Euro
41,54 Euro
27,95 Euro
14,98 Euro

         Berechnung nach STOTAX Gehalt und Lohn 2012

Die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgezogen werden, wodurch sich die absolute Belastung entsprechend dem persönlichen Steuersatz verringert.