Kirchgeld

Das Kirchgeld (oder auch Gemeindebeitrag) ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird insbesondere von den Gemeindegliedern erbeten, die keine Kirchensteuer zahlen und trägt so zur horizontalen Beitragsgerechtigkeit bei.

Es werden zwei Formen unterschieden:

1. Das obligatorische (Orts-)Kirchgeld.
In einigen Landeskirchen dient es - in nach Einkommen gestaffelten oder festen Beträgen (zwischen 3 Euro und 120 Euro im Jahr) - insbesondere der Finanzierung von Aufgaben auf gemeindlicher Ebene. Das (Orts-) Kirchgeld wird durch einen Bescheid festgesetzt. Das Gesamtaufkommen des obligatorischen Kirchgeldes liegt bei rund 0,6 Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens.

2. Das freiwillige Kirchgeld.
Bei ihm dominiert der Spendencharakter. Diese Art des Kirchgeldes wird von den Kirchgemeinden - vielfach zur Finanzierung eines konkreten Projekts - erbeten.