Bedeutung der Kirchensteuer

Die Kirche finanziert ihre Aufgaben aus unterschiedlichen Quellen. Die mit Abstand wichtigste ist der Kirchenbeitrag (Kirchensteuer). Die Kirchensteuer ist die Basis der Finanzierung der kirchlichen Arbeit.

Mit der Anbindung an die Einkommensteuer (als Zuschlag in Höhe von 8% in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9% in den übrigen Bundesländern) erfüllt sie nicht nur die grundrechtlich erforderlichen Besteuerungsmaximen, insbesondere das der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und Folgerichtigkeit, sondern ist auch

  • Mitgliederbezogen


  • In erster Linie müssen die Mitglieder der Kirche die Aufgaben ihrer Kirche finanzieren. Das System muß also mitgliederbezogen sein.

  • Gerecht


  • Die Mitglieder sollten ihre Kirche im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unterstützen, d.h., das System sollte differenziert, gerecht und sozial ausgewogen sein mit der Folge, daß Leistungsfähige mehr bezahlen als weniger Leistungsfähige, daß vergleichbare Sachverhalte auch gleich behandelt werden und daß sozial schwache Personengruppen angemessen eingestuft werden.

  • Unabhängig


  • Es sollten zwischen Zahlern und Empfängern keine Abhängigkeiten entstehen.

  • Akzeptiert


  • Das System sollte demokratisch legitimiert sein und von der Mehrheit der Mitglieder auch inhaltlich akzeptiert werden können.

  • Transparent


  • Es sollte in der praktischen Durchführung transparent sein, d.h., durchschaubar und nachvollziehbar.

  • Effizient


  • Es sollte effizient sein, d.h., es sollten bei der Einwerbung der finanziellen Mittel keine unnötigen Kosten entstehen. Hierzu gehört, daß bewährte Teile des Finanzierungssystems (z.B. Einbindung der Finanzverwaltung und des Arbeitgebers) nicht verändert werden.

  • Nachhaltig


  • Und schließlich sollte das System die Gewähr der Nachhaltigkeit bieten, damit Planungssicherheit gewährleistet ist.