Kirchensteuer bei Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009 bzw. 2015

Für Erträge aus im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen (z.B. Zinsen, Dividenden) gilt mit Beginn des Jahres 2009 ein neues Erhebungsverfahren mit abgesenktem Steuersatz (Abgeltungsteuer).

Wie bisher unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer und damit - bei bestehender Kirchenmitgliedschaft - auch der Kirchensteuer. Der grundrechtliche Gleichheitssatz erfordert eine gleichmäßige und folgerichtige Besteuerung von allen, die über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Da - neben den anderen Einkunftsarten (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) - auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen Leistungsfähigkeit vermitteln, sind sie aus den genannten grundrechtlichen Erwägungen heraus mit Steuern zu belasten.

Die Besteuerung von Kapitalerträge erfolgt bei der Abgeltungsteuer nicht mehr im Wege der Veranlagung, sondern grundsätzlich im Wege des direkten Steuerabzugs an der Quelle durch die die Kapitalerträge auszahlenden Stellen (i.d.R. die Banken). Dabei werden die Kapitalerträge, soweit sie über den Sparerfreibeträgen (801 € bzw. 1.602 €) liegen, nur noch mit 25 Prozent (statt bisher maximal 45 Prozent) zuzüglich Solidaritätszuschlag und eben auch mit Kirchensteuer belastet. Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer ist beim Steuerabzug berücksichtigt.

Ab dem Jahr 2015 ist das Erhebungsverfahren dahin vereinfacht, dass die abzugsverpflichtete Stelle (z.B. Bank) die Religionszugehörigkeit direkt von der Finanzverwaltung in verkennzifferter Form mitgeteilt bekommt. Wünscht der Steuerpflichtige keine Information des Abzugsverpflichteten, kann er der Bekanntgabe widersprechen und erklärt die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung. Die Bank darf die Daten nur für dieses Verfahren verwenden. Dies entspricht den Anforderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Religionsgemeinschaften erhalten keinerlei Kenntnisse.

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Informationen zum geänderten Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ab 2015

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Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer

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Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer mit Beispielen